Nachfolgend ist in einem ersten Schritt zu erörtern, ob sowohl das Prinzip der Kostenwahrheit als auch die wirtschaftliche Leistungserbringung anhand der eingereichten Unterlagen und Angaben der Beschwerdeführerin geprüft werden kann respektive ob, wie von der Vorinstanz gefordert, hierfür weitere Unterlagen erforderlich sind. Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, welche das sind und ob die Einreichung dieser Unterlagen mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip vereinbar ist. 6.4 Prüfung der eingereichten Unterlagen und Angaben der Beschwerdeführerin