4.2.10 Dass die Normkostentarife im Kanton Bern zu tief seien, zeige nur schon der Vergleich der absoluten Zahl.66 Indem die Vorinstanz auf die unterschiedlichen Finanzierungssysteme der Kantone verweise, entlarve sie sich selbst. Gerade aus diesem Grund bringe die Einreichung der gesamten Buchhaltung der Beschwerdeführerin nicht das gewünschte Puzzle-Teil: Die Vorinstanz müsse dann nämlich, um ihre Kostenwahrheit zu prüfen, die Abrechnungssysteme aller anderen Kantone analysieren, weil sie sonst nicht den Gesamtabschluss prüfen könne.67