4.2.4 Die Beschwerdeführerin habe Auszüge ihrer Revisionsberichte der Jahre 2017 bis 2020 ins Recht gelegt. Damit habe sie rechtsgenüglich zum Ausdruck gebracht, dass die von ihr vorgenommenen Kostenrechnungen, angewendeten Umlageschlüssel und durchgeführten Massnahmen mit der Gesamtbuchhaltung übereinstimmen und keine Missbrauchsmöglichkeiten bestehen würden.52 Mit dem offerierten Testat einer unabhängigen Revisionsstelle zur Kostenwahrheit der ins Recht gelegten Kostenrechnungen biete sie ein Prüfungsurteil an, das die Profitcenterabrechnungen in allen wesentlichen Belangen überprüfe.53