4.1.3 Auch die Aussage der Beschwerdeführerin, wonach die Normkostentarife im Kanton Bern zu tief seien, könne nur geprüft werden, wenn alle geforderten Unterlagen zur Verfügung ständen. Bis dahin erscheine diese Aussage als blosse Behauptung, die nicht belegt sei. Dies auch vor dem Hintergrund, dass nicht jeder Kanton dasselbe Finanzierungssystem anwende (zum Beispiel die Abgeltung der Anlagenutzung).37