Auch müsse er die Kostenwahrheit prüfen, um sicherzustellen, dass nur effektiv der Pflege zuzuordnende Kosten dem Kostenträger Pflege belastet werden.34 Eine isolierte Profitcenterrechnung sowie eine Kostenrechnung eines einzelnen Standortes alleine sage nichts darüber aus, ob der Kostenträger Pflege allenfalls mit Kosten überbelastet worden sei, die nicht der Pflege zuzuordnen seien oder ob Erträge dem Pflegeheim, welches diese generiert habe, auch tatsächlich zugeschrieben worden seien. Zudem müssten die Gemeinkostensätze und die Umlagen in einem gesamtheitlichen Kontext plausibilisiert werden können.