Eine umfassende Prüfung und entsprechende Beweismassnahmen seien auch notwendig, da nicht alle Heime der Beschwerdeführerin eine Kostenträgerrechnung führen würden. Schliesslich seien die eingeforderten Unterlagen zur Prüfung der angeblich zu tief ausfallenden Normkostentarife nötig, insbesondere da nicht jeder Kanton dasselbe Finanzierungssystem anwende. Für diese erforderliche Prüfung seien sowohl die von der Beschwerdeführerin eingereichten Unterlagen wie auch die Beweisofferten