E.___, zusammengesetzt aus CHF 63'247.00 für das Jahr 2017 CHF 136'897.00 für das Jahr 2018 CHF 4'917.00 für das Jahr 2019 CHF 169'523.00 für das Jahr 2020 total insgesamt CHF 374'584.00 zu vergüten. 3. Eventualiter: Die Verfügung der Vorinstanz vom 26. Januar 2023 sei aufzuheben, das Verfahren an die Vo- rinstanz zurückzuweisen, diese anzuweisen auf das Verfahren einzutreten und in der Sache zu entscheiden. 4. Unter Entschädigungs- und Kostenfolgen (zzgl. Mehrwertsteuer) zulasten der Vorinstanz.