12. Mit Verfügung vom 23. September 2022 sistierte die Vorinstanz die Verfahren betreffend offener Restkosten Pflege der Jahre 2017 bis 2020 für die weiteren Betriebe der Beschwerdeführerin.13 13. Die Vorinstanz hielt mit Schreiben vom 21. Oktober 2022 fest, dass sie für eine sachgemässe Prüfung auf folgende Unterlagen angewiesen sei: - Bilanz und Erfolgsrechnung revidiert 2017 - 2020 inkl. Ausweis EBITDA der A.___ - Profitcenter-Abrechnungen der gesamten A.___ inkl. der Tätigkeitsanalysen - Kontoblätter der Abschreibungen und Rückstellungen 2017 - 2020 der A.___