10. Die Vorinstanz teilte der Beschwerdeführerin hierauf mit Schreiben vom 6. Juli 2022 mit, die geltend gemachten COVID-19 bedingten Mehrkosten würden im Rahmen der Pflegerestkostenfinanzierung geprüft. Mit der rein isolierten Betrachtung der eingereichten Profitcenterrechnung könne sie jedoch die effektiven Kosten im Sinne der Kostenwahrheit nicht genügend transparent nachvollziehen. Sie forderte die Beschwerdeführerin deshalb auf, folgende Unterlagen nachzureichen: - Bilanz und Erfolgsrechnung revidiert 2017 - 2020 inkl. Ausweis EBITDA der A.___ - Die an die Steuerbehörde des Kantons Bern eingereichten Unterlagen betreffend die Berner Heime der A.___