- Nachweis der durchgeführten Zeiterfassung konsolidiert inkl. Zuteilung auf die Kostenträger der Jahre 2017 - 2020 (gem. Schreiben BAG vom 23.05.2015 in der Beilage) - Nachweis des Ertrages aus Ausbildungsverpflichtung im Kostenträger Pflege - Nachweise jeglicher Versicherungsleistungen zu Gunsten des Kostenträgers Pflege (z.B. Krankentaggeldversiche- rung, Ertragsausfallversicherung, usw.) - Pflege-Mehrkosten welche aufgrund der fehlenden Möglichkeit der Abbildung nach Einstufungssystem BESA, RAI- RUG nicht kostendeckend abgegolten werden, sind entsprechend nachzuweisen.8