7. Die Vorinstanz forderte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 5. Mai 2022 auf, für das Jahr 2020 die COVID-19 bedingten Mehrkosten im Kostenträger Pflege explizit auszuweisen sowie folgende Unterlagen einzureichen: - Bilanz und Erfolgsrechnung revidiert 2017 - 2020 inkl. Ausweis EBITDA - Kontoblätter der Abschreibungen und Rückstellungen der Geschäftsjahre 2017 - 2020 - Anlagespiegel der Jahre 2017 - 2020 - Umlageschlüssel der Jahre 2017 - 2020 inkl. Plausibilisierung/Nachvollziehbarkeit des angewendeten Umlage- schlüssels - Ausweis der Verwendung oder Rückstellung der Infrastrukturpauschale der Jahre 2017 - 2020