(iii) CHF 4’917.00 für das Jahr 2019 (iv) CHF 169’523.00 für das Jahr 2020 total insgesamt CHF 374’584.00 zu vergüten. 3. Eventualiter sei eine anfechtbare Verfügung zu erlassen. 4. Es sei der A.___ für ihre anderen Betriebe im Kanton Bern die angesetzte Frist für die Eingabe der weiteren Dokumente abzunehmen und die diesbezüglichen Verfahren bis zum rechtskräftigen Endentscheid über die Ansprüche der A.___ für die Mehr- und Restkosten des Wohn- und Pflegeheims E.___ zu sistieren.