Die Kostenrechnungen der aufgeführten Betriebe würden deutlich höhere Kosten ausweisen als die ohne die pandemiebezogenen Zusatzkosten festgelegten Normkosten. Die Ergebnisse der Betriebe für das Jahr 2020 würden denn auch im Vergleich zu den Vorjahren 2018 und 2019 deutlich schlechter ausfallen, weil die Normkosten die ungeplanten, exogen verursachten, pandemiebedingten Zusatzkosten nicht abdecken würden. Der Kanton könne sich nicht auf Kosten des Eigenkapitals der Betriebe aus seiner Restkostenverantwortung verabschieden. Aus diesem Grund mache sie eine Entschädigung für alle Betriebe geltend, welche höhere Kosten als die Normkosten nachweisen würden.2