1. Mit Schreiben vom 2. Juli 2021 informierte das Gesundheitsamt (GA, nachfolgend: Vorinstanz) alle im Kanton Bern gelegenen Alterspflegeheime auf der Pflegeheimliste über die Voraussetzungen für einen Antrag zur Deckung von COVID-19 bedingten, existenzbedrohenden Verlusten. Mit dem Antrag waren nebst einem Formular «Nachweis Unterdeckung aufgrund von COVID-19» folgende Nachweise einzureichen: - Betriebsergebnisse (EBITDA) der letzten 3 Jahre (2018 bis 2020). - Leistungserbringer welche nach Vorprüfung berechtigt sind, einen Antrag einzureichen, müssen diesen Antrag zu- sammen mit den revidierten Jahresrechnungen 2018 bis 2020 einreichen.