14/15 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2023.GSI.354 III. Entscheid 1. Die Beschwerde vom 31. Januar 2023 wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten, festgesetzt auf CHF 800.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt nach Rechtskraft dieses Entscheides. 3. Parteikosten werden keine gesprochen.