5.6 Nach dem Geschriebenen ist die gewährte Kostenbeteiligung von CHF 250.00 pro Tag bei einem Tagestarif von CHF 385.00, wie ursprünglich vom Beschwerdeführer beantragt, nicht zu beanstanden. Im Folgenden ist zu prüfen, ob der Beschwerdeführer gestützt auf den Vertrauensschutz Anspruch auf eine Kostenbeteiligung von CHF 278.00 pro Tag hat.