Die angestrebte Kostenbeteiligung des Kantons von CHF 195.50 pro Tag erscheine momentan noch in weiter Ferne. Im Sinne des nach wie vor sehr unkonstanten Alltagsverhaltens mit mannigfaltiger Symptomatik erscheine ein neu errechneter Tagesansatz von CHF 385.00, sprich eine Kostenbeteiligung von CHF 250.00 pro Tag, per 1. Oktober 2022 mehr als gerechtfertigt und angemessen.32 5.4 Erst nachdem die Vorinstanz dem Beschwerdeführer per E-Mail vom 9. Dezember 2022 irrtümlicherweise mitteilte, dass ihm eine Kostenbeteiligung in der Höhe von CHF 278.00 pro Tag für die Monate Oktober und November 2022 gewährt werde, stellte sich der Beschwerdeführer auf den