5.3 Der Beschwerdeführer hat für die Zeit vom 1. Februar bis 30. September 2022 eine Kostenbeteiligung von CHF 278.00 pro Tag erhalten.31 In seinem Gesuch um Kostenbeteiligung für die Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 vom 29. November 2022 führte der Beschwerdeführer aus, dass die Begleitsituation von B.___ im Vergleich zum Beginn des Aufenthalts im Januar 2022 im Allgemeinen etwas an Intensität verloren habe, aber etwa auf dem Niveau des vergangenen Juni 2022 geblieben sei. Die angestrebte Kostenbeteiligung des Kantons von CHF 195.50 pro Tag erscheine momentan noch in weiter Ferne.