5. Würdigung 5.1 Der Beschwerdeführer ist Inhaber einer Betriebsbewilligung zur Unterkunft und Unterstützung in seinem privaten Haushalt im Sinne von Art. 90 Abs. 2 SLG.25 B.___ lebt im privaten Haushalt des Beschwerdeführers. Damit ist der Beschwerdeführer Leistungserbringer von sozialen Leistungsangeboten im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Bst. a SLG und hat grundsätzlich Anspruch auf Abgeltung der