soziale Leistungsangebote in Ergänzung zur privaten Initiative, zu Leistungen der Sozialversicherungen sowie zu anderen Leistungsformen nur soweit bereit und finanzieren sie, als dies zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots nötig ist (Art. 4 SLG).21 Weiter werden die Beiträge an die Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger leistungsorientiert, nach Möglichkeit prospektiv und soweit fachlich zielführend aufgrund von Pauschalen oder Normkosten festgesetzt (Art. 8 Abs. 1 SLG).22