Schliesslich habe der in der Beschwerde erwähnte Hinweis, wonach der Beschwerdeführer nicht verstehe, weshalb der bevorstehende Systemwechsel zur Subjektfinanzierung einen Grund für die abrupte Senkung des Kantonsbeitrags darstellen solle, keinen Zusammenhang mit der gesenkten Kostenbeteiligung. Die Erwähnung des Systemwechsels hin zur Subjektfinanzierung werde in allen Kostengutsprachen standardmässig erwähnt. 4. Rechtliches 4.1 IFEG