Zudem habe ihm die Vorinstanz per E-Mail vom 9. Dezember 2022 eine Kostenbeteiligung in der Höhe von CHF 287.00 pro Tag für die Monate Oktober und November 2022 zugesichert. Die Vorinstanz habe damit in Kenntnis des Sachverhalts eine verbindliche Zusicherung abgegeben, auf die sie zu behaften sei. Es sei nicht erkennbar und werde auch von der Vorinstanz nicht erläutert, weshalb die Mitteilung vom 9. Dezember 2022 falsch gewesen sein soll. Im Gegenteil: Die mitgeteilte Kostenbeteiligung von CHF 278.00 pro Tag habe dem Betreuungsaufwand im Oktober und November 2022 entsprochen.