7. Gegen diese Verfügung hat der Beschwerdeführer am 31. Januar 2023 bei der Gesund- heits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt er, die Verfügung vom 6. Januar 2023 sei betreffend die Monate Oktober und November 2022 aufzuheben und es sei ihm für diese beiden Monate eine Kostenbeteiligung von CHF 278.00 pro Tag zuzusprechen. 8. Die Rechtsabteilung des Generalsekretariats, welche die Beschwerdeverfahren für die GSI leitet,7 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 13. März 2023 die Beschwerde sei abzuweisen.