4. Am 21. Dezember 2022 informierte die zuständige Mitarbeiterin (C.___) der Vorinstanz den Beschwerdeführer per E-Mail, dass ihr in der E-Mail vom 9. Dezember 2022 ein Fehler unterlaufen sei: «Ich danke Ihnen für Ihren Bericht zur Betreuungssituation von B.___ in den letzten Monaten. Es freut mich, erfolgten kleine Fortschritte und wir begrüssen es, dass die Psychotherapie ab Oktober 2022 intensiviert werden konnte. Im Bericht ersuchen Sie um die Fortführung der Kostenbeteiligung bei ei- nem geringeren Betrag – nämlich CHF 250/Tag – gegenüber der im Zeitraum von Februar bis Septem-