- Die Prüfung der Erhöhung der Kostengutsprache für B.___ werden wir nicht stellvertretend für C.___ prüfen können. Sie wird dies nach Ihrer Rückkehr selber tun. - Die Abteilung Soziale Einrichtungen und Assistenz (SEA) hat entschieden, dass gestützt auf die Verfügung vom 10. August 2022 die Kostenbeteiligung in der Höhe von CHF 278.- für die Monate Oktober und November 2022 weiterhin durch das Amt für Integration und Soziales (AIS) gewährt wird. - […].»4