Minuten. Dies ist zwar eher lang, jedoch grundsätzlich zumutbar. Der 39-jährige Beschwerdeführer leidet weder an einer Gesundheitsbeeinträchtigung, die ihm eine längere Zugreise oder das Umsteigen erschweren würde, noch bringt er sonstige Gründe vor, die die Reise für ihn unzumutbar machen würden. Somit ist die Erreichbarkeit des regionalen Partners sichergestellt. Die Reisezeit sowie die Umstände der Reise stellen keinen Grund für einen Organisationswechsel dar.