4.4 In ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 1. Februar 2024 bringt die Vorinstanz vor, dass die Reise zu eintägigen Fachkursen, die etwas weiter entfernt seien, als verhältnismässig erachtet würden und in Kauf zu nehmen sei. Für regelmässige Kurse, namentlich Deutschkurse, sei vom regionalen Partner eine verhältnismässige Anreisedauer zu berücksichtigen. Bezüglich der Gutheissung von Gesuchen anderer Personen um Organisationswechsel, sei darauf hinzuweisen, dass immer der Einzelfall geprüft werde.