Dadurch verbringe er täglich drei Stunden für die Hin- und Rückfahrt und könne bei schlechtem Wetter eine Stunde lang nicht am Kurs teilnehmen, da der Zug nur stündlich fahre.9 Auf die Wiedergabe der Ausführungen des Beschwerdeführers betreffend Familiennachzug wird aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Scheidung verzichtet.10