Weder das SAFG noch die SAFV7 geben eine Antwort auf die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Organisationswechsel nach einem Umzug in eine andere Region zu gewähren ist. Die GSI hat im Beschwerdeentscheid 2022.GSI.848 vom 22. August 2022 eine Lückenfüllung vorgenommen.8 Gemäss den Ausführungen in diesem Beschwerdeentscheid ist eine durchgehende Fallführung zentral und ein Organisationswechsel bildet die Ausnahme. Für den Entscheid, ob ein Organisationswechsel angezeigt ist oder nicht, sind insbesondere Gründe, die die Fallführung oder die Erreichung der Integrationsziele erschweren oder verunmöglichen, relevant.