11. Mit Instruktionsverfügung vom 14. Februar 2024 hat die Rechtsabteilung festgehalten, dass die Erarbeitung des Beschwerdeentscheids mehrere Monate in Anspruch nehmen könne. Weiter hat die Rechtsabteilung die B.___ drauf hingewiesen, dass sie ihren Leistungsauftrag trotz hängigem Verfahren bis zu einem allfälligen Organisationswechsel erfüllen müsse und angezeigte Integrationsmassnahmen nicht verzögert werden dürfen. Das Gesuch des Beschwerdeführers um Finanzierung eines weiterführenden Sprachkurses sei zu behandeln. 12. Auf telefonische Nachfrage am 18. März 2024 bestätigte die B.___, dass sie den Beschwerdeführer für einen Deutschkurs in H.___ angemeldet habe.