9. Die Rechtsabteilung des Generalsekretariats, welche die Beschwerdeverfahren für die GSI leitet,4 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 1. Februar 2024, die Beschwerde sei abzuweisen. 1 Verfügung vom 22. November 2023 2 Verfügung vom 22. November 2023 3 Verfügung vom 22. November 2023 4 Art. 7 Abs. 1 Bst. m der Verordnung vom 30. Juni 2021 über die Organisation und die Aufgaben der Gesundheits-,