6. Mit Schreiben vom 20. September 2023 forderte die Vorinstanz bei der B.___ eine Stellungnahme zum Gesuch um Organisationswechsel ein. Die B.___ hat am 12. Oktober 2023 zu den Fragen der Vorinstanz Stellung genommen. 7. Mit Verfügung vom 22. November 2023 lehnte die Vorinstanz das Gesuch des Beschwerdeführers ab. 8. Gegen diese Verfügung hat der Beschwerdeführer am 19. Dezember 2023 bei der Ge- sundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt er sinngemäss, die Verfügung vom 22. November 2023 sei aufzuheben und das Gesuch um Organisationswechsel vom 5. Mai 2023 gutzuheissen.