5.3.5 Es gilt an dieser Stelle indes festzuhalten, dass die Vorinstanz verpflichtet ist, die Beschwerdeführerin zu unterstützen, sollte sie im Hinblick auf eine Unterbringung in einer Individualunterkunft ein anerkanntes Sprachdiplom (Deutsch Sprachniveau A1) gemäss Liste der anerkannten Sprachzertifikate des SEM machen wollen. Darunter fällt insbesondere auch die Übernahme der Prüfungsgebühren als situationsbedingte Leistungen nach Art. 26 SAFV i.V.m. Art. 8 Abs. 1 Bst. e SADV32. Aus den Akten und den Eingaben der Beschwerdeführerin ergibt sich, dass sie sehr bemüht und gewillt ist, ihre sprachliche Integration voranzutreiben.