5.3.1 Die Beschwerdeführerin beruft sich in ihrer Beschwerde ausserdem auf den in Art. 35 Abs. 2 Bst. c SAFG i.V.m. Art. 46 Abs. 1 SAFV genannten Ausnahmetatbestand «Familien mit Kindern» und macht geltend, dass sie mit ihrem Sohn eine Familie sei und derzeit Deutsch auf der Stufe A2 lerne, was zu ihrer Integration beitrage.26