Unterstützend wirken kann zudem das Betreuungspersonal, das über die gesundheitliche Problematik der Beschwerdeführerin und deren besonderen Bedürfnisse zu informieren und gehalten ist, sie mit geeigneten Massnahmen zu unterstützen und in betrieblichen Angelegenheiten auf ihre Angstproblematik Rücksicht zu nehmen.24 Ohne den angeschlagenen psychischen Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin zu relativieren, ist schliesslich darauf hinzuweisen, dass die bei ihr diagnostizierte mittelgradige depressive Episode nicht durch die Wohnsituation in der Kollektivunterkunft ausgelöst wurde, sondern – wie dem Verlaufsbericht vom 5. Oktober 2023 und den eige-