Behandlung sowie die medikamentöse Behandlung der bei der Beschwerdeführerin diagnostizierten mittelgradigen depressiven Episode steht ihr unabhängig von einem Wechsel in eine Individualunterkunft zur Verfügung. Unterstützend wirken kann zudem das Betreuungspersonal, das über die gesundheitliche Problematik der Beschwerdeführerin und deren besonderen Bedürfnisse zu informieren und gehalten ist, sie mit geeigneten Massnahmen zu unterstützen und in betrieblichen Angelegenheiten auf ihre Angstproblematik Rücksicht zu nehmen.24