Es lägen ausserdem keine Hinweise auf eine akute Selbst- und/oder Fremdgefährdung vor. Abschliessend halten der behandelnde Psychotherapeut und die behandelnde Psychologin fest, dass sie die schwierige Wohnsituation in der Kollektivunterkunft mit grosser Angst um den Sohn und dessen Sicherheit als massgebende aufrechterhaltende Faktoren für die aktuelle depressive Episode betrachten würden. Nach wie vor bestünde ein grosser Leidensdruck bei der Beschwerdeführerin, sodass die unterstützende Therapie weitergeführt werde.