5. Würdigung 5.1 Zwei-Phasen-System nach Art. 35 Abs. 1 SAFG 5.1.1 Die Beschwerdeführerin befindet sich im laufenden Asylverfahren16 und damit in der ersten Phase des Zwei-Phasen-Systems, in welcher eine Unterbringung in einer Kollektivunterkunft vorgesehen ist (Art. 35 Abs. 1 Bst. a SAFG). Dadurch soll verhindert werden, dass Asylsuchende bereits Wohnungen beziehen, die sie bei einem negativen Asylentscheid wieder verlassen müssen.17