3.1 Die Beschwerdeführerin macht zusammengefasst geltend, dass die Vorinstanz mit der Abweisung ihres Gesuchs um individuelle Unterkunft die wichtigen medizinischen Ratschläge ihrer Ärzte missachtet habe, was die Sicherheit und das Wohlergehen von ihr und ihrem Sohn beeinträchtige. Die Vorinstanz habe den kritischen Zusammenhang zwischen ihren psychischen Problemen und der kollektiven Lagerumgebung nicht anerkannt. In dem professionellen medizinischen Gutachten vom 5. Oktober 2023 werde ausdrücklich auf die schädlichen Auswirkungen der Kollektivunterkunft auf ihre psychische Gesundheit hingewiesen, die ihre schweren depressiven Episoden verschlimmert hätten.