Letztlich ist zu berücksichtigen, dass die medizinische und psychiatrische / psychologische Versorgung des Beschwerdeführers in der Kollektivunterkunft jederzeit gewährleistet ist und ihm eine Behandlung der diagnostizierten posttraumatischen Belastungsstörung und mittelgradigen depressiven Episode unabhängig von einem Wechsel in eine Individualunterkunft jederzeit zur Verfügung steht. Wie dem Überweisungsbericht zu entnehmen ist, hat sich der Beschwerdeführer, trotz Abraten seiner Ärzte, für ein Absetzen der schlaffördernden und antidepressiven Medikation entschieden.38 Vor diesem Hintergrund ist nicht erkennbar, inwiefern