Gleichermassen empfiehlt auch der Gesundheitsbericht eine Unterbringung in einer reizarmen und stressfreien Umgebung. Diesbezüglich gilt es festzuhalten, dass der Beschwerdeführer in der Kollektivunterkunft in einem Zweierzimmer lebt, welches ihm aktuell zur alleinigen Benutzung zur Verfügung steht.36 Er verfügt dadurch über eine ausreichende Rückzugsmöglichkeit, die ihn vor stressigen Situationen und Störungen durch andere Bewohnerinnen und Bewohnern schützt und es ihm während einer Migräne ermöglicht, bestimmte Reize wie die Licht- sowie Lärmverhältnisse im Zimmer nach Belieben anzupassen.