5.8 Einzig die neurologische Stellungnahme, die neurologische Beurteilung und der Gesundheitsbericht machen Angaben dazu, inwiefern die Wohnsituation einen Einfluss auf den Gesundheitszustand des Beschwerdeführers hat. Gemäss der neurologischen Beurteilung und der daraus folgenden Stellungnahme sollte aus medizinischen Gründen die Unterbringung dahingehend verbessert werden, als dass sich der Beschwerdeführer aufgrund seiner Migräne zurückziehen könne (kein Lärm, kein Licht, keine sonstigen Störungen), idealerweise indem er alleine in einer eigenen Wohnung lebt. Gleichermassen empfiehlt auch der Gesundheitsbericht eine Unterbringung in einer reizarmen und stressfreien Umgebung.