5.7 Es ist zunächst festzuhalten, dass der psychologische Bericht äusserst knapp gehalten ist und fast ausschliesslich auf den Schilderungen des Beschwerdeführers basiert, die dieser im Rahmen des Erstgesprächs gegenüber F.___ gemacht hat. Aus dem psychologischen Bericht, der im Grunde genommen eine «Bitte» des Psychologen darstellt, geht nicht hervor, weshalb der Wechsel in eine Individualunterkunft für die psychische Gesundheit des Beschwerdeführers sehr wichtig sein sollte bzw. inwiefern sich der Verbleib in der Kollektivunterkunft negativ (aggravierend und gesundheitshemmend) auf den Gesundheitszustand des Beschwerdeführers auswirken könnte.