5.6 Der Gesundheitsbericht vom 19. Februar 2024 hält fest, dass beim Beschwerdeführer eine psychosomatische Störung des Nervensystems und der Verdauungsorgane bestehe, welche sehr stark von Umgebungsfaktoren beeinflusst werden könnte. Insbesondere würde er unter psychischen Beeinträchtigungen in Form erhöhter Reizbarkeit, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen und Überforderungsgefühlen leiden. Seine Stressregulation sei eingeschränkt und es würden körperliche Einschränkungen in Form von Schulter- und Nackenschmerzen bestehen.