In der neurologischen Stellungnahme vom 20. Oktober 2023 hält I.___ schliesslich fest, dass beim Beschwerdeführer eine exazerbierte Migräne und ein Medikamenten-Übergebrauchs-Kopfschmerz diagnostiziert worden sei und aus medizinischen Gründen die Unterbringungssituation verbessert werden sollte. Idealerweise sollte sich der Beschwerdeführer alleine in einer Wohnung aufhalten können, damit er sich wegen der Migräne zurückziehen könne und keinem Lärm, keinem Licht oder sonstigen Störungen ausgesetzt sei.33