durchgeführt. Der Neurostatus und der NVUS seien normal. Die leichten Dysrhythmien im EEG seien typisch bei Migräne und nicht pathologisch. Bezüglich der MÜKS habe die behandelnde Ärztin einen Kopfschmerz-Kalender abgegeben und erklärt, dass die 10/20 Regel31 nicht verletzt werden sollte. Als Prophylaxe sei eine tägliche Vitamin B2 Therapie abgeben worden. Bezüglich Unterbringung sei es wünschenswert, wenn auf die exazerbierte Migräne Rücksicht genommen und eine Rückzugsmöglichkeit in einem ruhigen dunklen Raum ermöglicht werden könnte. Am Verlaufstermin vom 20. Oktober 2023 habe sich ergeben, dass es dem Beschwerdeführer nicht gut gehe.