Für eine Überprüfung der Unterbringung in einer eigenen Wohnung bedürfte es eines ausführlicheren Berichts von einem Psychologen oder einem Psychiater, bei welchem der Beschwerdeführer während mehreren Terminen in Behandlung sei.24 Aus dem nachträglich eingereichten Überweisungsbericht vom 2. November 2023 gehe nicht hervor, dass eine Unterbringung in einer Kollektivunterkunft aus psychologischer Sicht (z.B. aufgrund eines Traumas) nicht zumutbar sei.25