2.3 Ebenfalls nicht einzutreten und vorliegend nicht zu hören sind die Rügen des Beschwerdeführers betreffend den A2-Deutschkurs und die damit verbundenen Kosten. Über eine allfällige Kostenübernahme des A2-Deutschkurses wurde in der angefochtenen Verfügung vom 27. Oktober 2023 nicht entschieden und diese ist damit ebenfalls nicht Streitgegenstand im vorliegenden Beschwerdeverfahren. 3. Rechtliche Grundlagen 3.1 Unterbringung gemäss Zwei-Phasen-System