2.1 Anfechtungsobjekt ist vorliegend die Verfügung der Vorinstanz vom 27. Oktober 2023. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob die Vorinstanz das Gesuch des Beschwerdeführers um Wechsel in eine individuelle Unterkunft zu Recht abgelehnt hat. 2.2 Soweit der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde geltend macht, er müsse auf seine Ernährung achten, das ihm zur Verfügung gestellte Budget für die Ernährung reiche nicht aus und er habe mit der Vorinstanz betreffend die Erhöhung des aktuellen Budgets keine Lösung finden können, 17 Gesundheitsbericht von Dr. med. M.___ vom 19. Februar 2024