7. Der behandelnde Hausarzt G.___(H.___) hat den Beschwerdeführer aufgrund vermehrt vorkommender Migräne-Anfälle an die Neurologin I.___ überwiesen.7 Am 20. September 2023 und 20. Oktober 2023 hat der Beschwerdeführer zwei Termine bei I.___ zur neurologischen Beurteilung wahrgenommen.8 In der neurologischen Stellungnahme vom 20. Oktober 2023 (nachfolgend: neurologische Stellungnahme) hält I.___ fest, dass aus medizinischen Gründen die Unterbringungssituation des Beschwerdeführers verbessert werden sollte, idealerweise alleine in einer